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VGH Bayern, 28.12.2000 - 11 B 97.3303 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG München, 10.03.2008 - M 25 K 06.566
Feststellung der Deutscheneigenschaft; Erklärungserwerb; Vertriebeneneigenschaft
Ein etwaiger Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises, den ihre Mutter nach ihrer Zeugenaussage für die Klägerin zu 1) bei der Deutschen Botschaft in Kiew 1995 oder 1996 zu stellen versucht habe, wäre nicht als ausreichende Erklärung im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Satz 1 RuStAÄndG anzusehen, da hiermit erklärt wird, die deutsche Staatsangehörigkeit bereits zu besitzen, und nicht - mit den im Interesse der Rechtssicherheit an eine wirksame Erwerbserklärung gem. Art. 3 Abs. 1 Satz 1 RuStAÄndG zu stellenden Mindestanforderungen - der objektive Erklärungswert und das Bewusstsein zum Ausdruck kommt, die deutsche Staatsangehörigkeit erst erwerben zu wollen (vgl. BVerwG, B. v. 17. Juli 1998 - 1 B 73.98 - Rz 8 u. U. v. 25. Juni 1998 - 1 C 6/96 - Rz 24 ff.; BayVGH, B. v. 28. Dezember 2000 - 11 B 97.3303 - u. OVG NW, B. v. 13. April 2007 - 12 E 1475/06 - Rz 4 ff.).